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7. Gesprächsrunde - Direkte Regierungswahl

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Am 18. Mai 2010 diskutierten die Frauen-Landtagsabgeordneten an der siebten Gesprächsrunde das Thema "Soll die Regierung direkt durch das Volk gewählt werden?"

7. Gesprächsrunde 

Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und die Stabsstelle für Chancen-gleichheit luden im Mai zu einem sehr komplexen Thema ein, welches immer wieder in der politischen Diskussion im In- und Ausland auftaucht. WählerInnen fragen sich nicht nur in Liechtenstein immer wieder: Hätte das Volk, wenn es die Regierung direkt wählen könnte, einen grösseren Einfluss auf die Politik? Wären seine Interessen besser vertreten? Wäre die Regierung mehr in der Verantwortung gegenüber der Wählerschaft? Würden bei einer Direktwahl mehr Frauen gewählt werden?

Ein Land zwischen Demokratie und Monarchie

Von einer Direktwahl der Regierung wird ein grösserer Einfluss der Wählerschaft auf die Regierungsbildung und deren Politik erwartet. Auch werden eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Regierung und ein stärkeres Eingehen auf die Interessen und Forderungen der Wählerschaft angenommen. Dr. Wilfried Marxer, Politikwissenschafter am Liechtenstein-Institut, zeigte in seinem Impulsreferat auf, wie das politische System Liechtensteins gegenwärtig aufgebaut ist. Worin unterscheiden sich politische Systeme mit und ohne Direktwahl der Regierung und in welchen Staaten wird direkt gewählt? Welche Vor- und Nachteile bringt eine Direktwahl? Welche Anforderungen würde das Modell Direktwahl in Liechtenstein auslösen? Das liechtensteinische System ist sehr komplex, da die einzelnen Organe der Institutionen verfassungsmässig wie auch im Alltag eng verknüpft sind. Die Regierung steht zwischen dem Landtag, der sie faktisch wählt, und dem Fürsten, der sie anschliessend ernennt. Sie könnte aber theoretisch von diesen beiden «Vetospielern» auch ohne Begründung entlassen werden. Somit steht die «Exekutiv-Gewalt » der liechtensteinischen Regierung eigentlich auf relativ schwachen Beinen. Eine Direktwahl existiert nur in den Gemeinden, in denen der Vorsteher und die übrigen Mitglieder von den StimmbürgerInnen direkt gewählt werden. Das Volk als Mitspieler wiederum hat auf Landes- wie auch Gemeindeebene viele direktdemokratische Rechte.

Wie in anderen Kleinstaaten spielen auch in Liechtenstein persönliche Netzwerke und personelle Verflechtungen und somit der Druck, konsens- und kompromissbereit zu sein, eine grosse Rolle. Innere Zerwürfnisse können auf diese Weise so weit wie möglich vermieden werden und gegenüber dem Ausland wird weniger Angriffsfläche erzeugt. In der vom Liechtenstein-Institut durchgeführten Nachwahlbefragung von 2009 gaben die WählerInnen ein eindeutiges Votum für eine Koalitionsregierung ab und bestätigten, dass sich die beiden Grossparteien ideologisch nicht gross unterscheiden.

Soll nun oder soll nicht?

Die Ausführungen machten eines deutlich: Das Modell der Direktwahl würde in Liechtenstein eine lange Reihe von Anpassungs- und Umsetzungsfragen voraussetzen. Die parlamentarische Regierungsbestellung unter Mitwirkung des Fürsten würde abgelöst und die Regierung als Exekutivorgan mit wesentlich mehr Machtfülle ausgestattet. Alle Kompetenzen und Verfahrenswege, diejenigen des Fürsten, des Fürstenhauses, sämtliche direktdemokratischen Volksrechte wie auch eine Verfassungsgerichtsbarkeit müssten im Vorfeld genauestens abgeklärt werden. So z.B., ob die Regierung weiterhin vom Fürsten ernannt würde, wenn sie doch vom Volk gewählt wird. Oder, wie es dann mit dem Entlassungsrecht wäre. Würde das Volk die Regierung auch wieder abwählen können? Bekäme die Regierung ein Vetorecht in der Gesetzgebung? Und wer würde die Regierung kontrollieren und vor allem wie? Auch der Wahlmodus muss geklärt werden, ob nur der Regierungschef, die Regierungschefin oder die ganze Regierung direkt gewählt würde, ob alle Regierungsmitglieder gleichwertig wären oder nicht? Wäre also eine Direktwahl durch das Volk erstrebenswert? Der Anlass hat klar gemacht: Der Landtag als Legislative würde mit diesem Systemwechsel eindeutig an Bedeutung verlieren. Auch ist anzunehmen, dass unter der gegenwärtigen aktiv-politischen Regentschaft des Fürsten ein Systemwechsel derzeit nicht realistisch ist.

Diskussionsforen

In den anschliessenden Diskussionen wurde das Thema noch recht kontrovers erörtert. Die Aspekte reichten von der Überpräsenz der Kandidaten und Kandidatinnen um den Regierungssessel und „die anderen (=Landtagskandidatinnen und -kandidaten) laufen nebenbei mit“ in der Vorwahlzeit, über die Möglichkeit, wie das Instrumentarium des Landtages (z.B. der Geschäftsprüfungskommission) gestärkt werden könnte, zur Forderung nach mehr Professionalisierung statt Parteifarbe bis zur Idee der Stellenausschreibung von politischen Positionen im Sinn vom Staat als Unternehmen.

Immer jedoch ging es um die Frage: Was ist besser? Parteiprogramme, Werte oder Personen zu wählen? Viele Fragen, und noch mehr offene Antworten. Das Referat und die engagierten Diskussionen entliessen die Teilnehmerinnen der Gesprächsrunde mit einer Fülle von Denkanstössen.

7. Gesprächsrunde 

politische Gremien:
  • Landeskommission